- Laufende Buchhaltung in einem sauberen, prüfbaren Kontenrahmen.
- Form 5472 mit pro forma Form 1120 für ausländisch gehaltene LLCs.
- Annual Report und Gebühren des Bundesstaats im Blick.
- FBAR wird geprüft, wenn Auslandskonten gehalten werden.
- Fristenkalender statt Erinnerungsmails aus dem Nichts.
- Einreichungen erfolgen über zugelassene US-Partner.
Warum US-Compliance ernst zu nehmen ist
Auch wenn keine US-Steuer anfällt, bestehen Erklärungs- und Meldepflichten. Die Sanktionen für versäumte Informationserklärungen sind empfindlich und werden automatisiert festgesetzt. Wer die Pflichten kennt und einhält, hat eine unauffällige und belastbare Struktur.
Was enthalten ist
Enthalten sind die laufende Buchführung, die Aufbereitung der Belege, die jährliche Form 5472 mit pro forma Form 1120 sowie der Annual Report im Gründungsstaat. Dazu kommt die Prüfung weiterer Pflichten wie FBAR oder Quellensteuerformulare, wenn sie in deinem Fall greifen. Du bekommst einen Fristenkalender und rechtzeitig die Liste der benötigten Unterlagen.
Form 5472 und pro forma 1120
Ausländisch gehaltene Einpersonen-LLCs melden ihre Transaktionen mit dem Gesellschafter über Form 5472, eingereicht zusammen mit einer pro forma Form 1120. Erfasst werden unter anderem Einlagen, Entnahmen und Verrechnungen zwischen dir und der Gesellschaft. Die Erklärung ist Pflicht, auch wenn die Gesellschaft keinen Gewinn gemacht hat.
Annual Report und Gebühren
Jeder Bundesstaat verlangt eine jährliche Meldung und eine Gebühr, um die Gesellschaft im guten Stand zu halten. Fristen und Anforderungen unterscheiden sich je nach Staat deutlich. Wird die Meldung versäumt, kann die Gesellschaft ihren Status verlieren, was Konten und Verträge gefährdet.
FBAR und weitere Meldungen
Hält deine US-Gesellschaft Konten außerhalb der USA, kann eine FBAR-Meldung erforderlich sein, sobald die Schwellenwerte überschritten werden. Ob die Pflicht in deinem Fall besteht, prüfen wir gemeinsam mit dem US-Partner. Dasselbe gilt für Quellensteuerthemen bei Zahlungen an oder aus den USA.
Was du zuliefern musst
Wir brauchen Kontoauszüge, Ausgangsrechnungen, Belege für Ausgaben und eine Übersicht über Einlagen und Entnahmen. Je sauberer die Zulieferung, desto schneller und günstiger die Abwicklung. Ein digitaler Beleg-Workflow wird beim Start eingerichtet.
Für wen es nicht passt
Nicht geeignet für Gesellschaften mit US-Personal, US-Betriebsstätte oder komplexen Konzernstrukturen, die eine vollwertige US-Steuerberatung mit laufender Planung brauchen. Ebenfalls nicht sinnvoll, wenn Belege gar nicht geführt werden. Wir bauen Ordnung auf, aber wir erfinden keine Buchhaltung rückwirkend.