- Zypern erhebt eine Körperschaftsteuer von 12,5 Prozent, eine Anhebung wird im Rahmen der angekündigten Steuerreform diskutiert.
- Auf Dividenden an nicht ansässige Gesellschafter erhebt Zypern keine Quellensteuer.
- Der Non-Dom-Status befreit zugezogene Steueransässige für 17 Jahre von der Sonderabgabe auf Dividenden und Zinsen.
- Beiträge zum staatlichen Gesundheitssystem GESY fallen auch auf Dividenden an, mit gedeckelter Bemessungsgrundlage.
- Die 60-Tage-Regel ermöglicht Steueransässigkeit bei kurzem Aufenthalt, aber nur unter mehreren kumulativen Bedingungen.
- Jede zypriotische Gesellschaft braucht geprüfte Jahresabschlüsse und eine tatsächliche Geschäftsleitung vor Ort.
- Ob das Modell trägt, hängt vom Einzelfall ab und gehört in die Prüfung durch zugelassene Berater.
Wie eine Zypern Limited besteuert wird
Der Körperschaftsteuersatz liegt bei 12,5 Prozent auf den steuerpflichtigen Gewinn, wobei im Rahmen der angekündigten zypriotischen Steuerreform eine Anhebung diskutiert wird. Auf Ausschüttungen an nicht in Zypern ansässige Gesellschafter erhebt Zypern keine Quellensteuer. Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren sind regelmäßig steuerbefreit, während Dividendenerträge unter Bedingungen von der Körperschaftsteuer ausgenommen sind.
Der Non-Dom-Status und was er tatsächlich bewirkt
Wer in Zypern steuerlich ansässig wird, ohne dort domiziliert zu sein, kann für 17 Jahre vom Non-Dom-Status profitieren und ist in dieser Zeit von der Sonderverteidigungsabgabe auf Dividenden, Zinsen und Mieteinkünfte befreit. Der Status betrifft die private Ebene, nicht die Gesellschaft. Beiträge zum staatlichen Gesundheitssystem GESY bleiben bestehen und werden auch auf Dividenden erhoben, allerdings nur bis zu einer gedeckelten Bemessungsgrundlage.
Die 60-Tage-Regel im Detail
Neben der klassischen 183-Tage-Regel kennt Zypern eine 60-Tage-Regel. Sie greift, wenn jemand in keinem anderen Staat steuerlich ansässig ist, sich in keinem anderen Staat mehr als 183 Tage aufhält, mindestens 60 Tage in Zypern verbringt, dort eine Geschäftstätigkeit, Anstellung oder Organfunktion ausübt und eine dauerhaft verfügbare Wohnung unterhält. Alle Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein, das Wegfallen einer einzigen lässt die Ansässigkeit entfallen.
Für wen sich das Modell rechnet
Passend ist Zypern für Unternehmer, die einen EU-Wohnsitz mit europäischer Zeitzone, Bankfähigkeit und Reputation wollen und bereit sind, tatsächlich Zeit vor Ort zu verbringen. Für Berater, Softwareanbieter und Beteiligungsstrukturen ist die Kombination aus Gesellschaft und Non-Dom-Status besonders relevant. Wer weder umziehen noch Substanz aufbauen will, gehört nicht zur Zielgruppe.
Substanz, Geschäftsleitung und laufende Pflichten
Steuerlich ansässig ist eine zypriotische Gesellschaft, wenn Leitung und Kontrolle in Zypern ausgeübt werden, was in der Praxis über lokale Direktoren, Board-Sitzungen vor Ort und dokumentierte Entscheidungen nachgewiesen wird. Jede Gesellschaft braucht eine registrierte Adresse, geprüfte Jahresabschlüsse und Einreichungen beim Handelsregister sowie bei der Steuerbehörde. Hinzu kommen Umsatzsteuerregistrierung bei entsprechenden Umsätzen und Sozialversicherungspflichten für Angestellte und Organe.
Wo es problematisch wird
Kritisch wird es, wenn der Wohnsitz im Herkunftsland nicht sauber aufgegeben wurde und dort weiterhin unbeschränkte Steuerpflicht besteht, denn dann greift die Doppelbesteuerung über Abkommensregeln und nicht das zypriotische Modell. Ebenso riskant ist eine Gesellschaft ohne echte Leitung vor Ort, die im Wohnsitzland des Geschäftsführers steuerpflichtig werden kann. Auch die Aufenthaltsdokumentation ist wichtig, denn wer 60 Tage geltend macht, sollte sie belegen können.
Häufige Fehler
Der häufigste Fehler ist, den Non-Dom-Status als reines Papierkonstrukt zu behandeln, ohne tatsächlichen Lebensmittelpunkt in Zypern. Ein zweiter Fehler ist die Vernachlässigung der Buchhaltung, denn die Prüfungspflicht gilt für alle Gesellschaften und Nachholarbeiten sind teuer. Der dritte ist eine Fehleinschätzung der Kosten, weil Audit, Buchhaltung, Büro und Sozialabgaben zusammen deutlich mehr ausmachen als die reine Gründung.
Abgrenzung zu Dubai, Malta und Estland
Dubai bietet einen niedrigeren Unternehmenssteuersatz und keine persönliche Einkommensteuer, liegt aber außerhalb der EU und verlangt physische Präsenz in den Emiraten. Malta arbeitet mit einem Erstattungssystem, das rechnerisch attraktiv, administrativ aber aufwendiger ist. Estland ist stark, wenn Gewinne im Unternehmen bleiben sollen, bietet aber kein vergleichbares Wohnsitzmodell für Zugezogene.
Nächste Schritte
Sinnvoll ist zuerst die Klärung des Wohnsitzes und des sauberen Wegzugs aus dem Herkunftsland, danach die Struktur der Gesellschaft und zuletzt die operative Umsetzung mit Banking und Buchhaltung. Wer diese Reihenfolge einhält, vermeidet die typischen Rückabwicklungen. Die verbindliche Prüfung erfolgt im Einzelfall durch zugelassene Berater in Zypern und im Herkunftsland.