Kurz erklärt
  • Ein DBA verteilt Besteuerungsrechte, es begründet keine neuen Steueransprüche und macht nichts steuerfrei.
  • Die abkommensrechtliche Ansässigkeit entscheidet, welcher Staat als Wohnsitzstaat gilt.
  • Bei doppelter Ansässigkeit greift eine Kaskade: ständige Wohnstätte, Mittelpunkt der Lebensinteressen, gewöhnlicher Aufenthalt, Staatsangehörigkeit.
  • Unternehmensgewinne werden grundsätzlich im Ansässigkeitsstaat besteuert, außer es besteht eine Betriebsstätte.
  • Doppelbesteuerung wird entweder durch Freistellung mit Progressionsvorbehalt oder durch Anrechnung vermieden.
  • Ohne Abkommen bleibt nur die einseitige Anrechnung nach nationalem Recht, zwischen Deutschland und den VAE gilt seit 2022 kein DBA mehr.
  • Die Anwendung im Einzelfall ist komplex und gehört zu zugelassenen Beratern in beiden Staaten.

Was ein Doppelbesteuerungsabkommen tatsächlich regelt

Ein Doppelbesteuerungsabkommen ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Staaten, der festlegt, welcher Staat welche Einkünfte besteuern darf. Es begründet selbst keine Steuerpflicht, sondern begrenzt bestehende nationale Ansprüche. Deshalb muss immer zuerst das nationale Recht geprüft werden und erst danach, ob und wie das Abkommen dieses Recht einschränkt.

Ansässigkeit und die Tie-Breaker-Regeln

Ansässig ist nach den meisten Abkommen, wer in einem Staat aufgrund von Wohnsitz, Aufenthalt oder Ort der Geschäftsleitung unbeschränkt steuerpflichtig ist. Sind beide Staaten der Meinung, es sei ihr Steuerpflichtiger, entscheidet eine feste Reihenfolge: zuerst die ständige Wohnstätte, dann der Mittelpunkt der Lebensinteressen, dann der gewöhnliche Aufenthalt und zuletzt die Staatsangehörigkeit. Bleibt es unklar, verständigen sich die Finanzverwaltungen in einem eigenen Verfahren.

Betriebsstätte und Unternehmensgewinne

Gewinne eines Unternehmens werden grundsätzlich nur im Ansässigkeitsstaat besteuert, es sei denn, es besteht im anderen Staat eine Betriebsstätte. Eine Betriebsstätte kann durch feste Geschäftseinrichtungen entstehen, unter Umständen auch durch einen abhängigen Vertreter, der regelmäßig Verträge abschließt. Für ortsunabhängige Unternehmer ist das der zentrale Risikopunkt, weil ein dauerhaft genutztes Büro oder Zuhause im Ausland eine Betriebsstätte begründen kann.

Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren

Für diese Einkünfte sehen Abkommen meist ein geteiltes Besteuerungsrecht vor: der Quellenstaat darf einen begrenzten Satz einbehalten, der Ansässigkeitsstaat besteuert und rechnet an. Um den ermäßigten Satz zu erhalten, sind in der Praxis eine Ansässigkeitsbescheinigung und häufig ein Antrags- oder Erstattungsverfahren nötig. Wer diese Formalien versäumt, zahlt den vollen nationalen Quellensteuersatz und holt ihn oft nicht zurück.

Freistellung oder Anrechnung

Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung kennen Abkommen zwei Methoden. Bei der Freistellungsmethode wird die ausländische Einkunft im Ansässigkeitsstaat nicht besteuert, kann aber den Steuersatz auf die übrigen Einkünfte erhöhen, was als Progressionsvorbehalt bezeichnet wird. Bei der Anrechnungsmethode wird die ausländische Steuer auf die inländische angerechnet, sodass im Ergebnis das höhere Steuerniveau maßgeblich bleibt.

Was passiert ohne Abkommen

Besteht kein Abkommen, gilt allein nationales Recht, das in vielen Fällen eine einseitige Anrechnung ausländischer Steuern vorsieht. Praktisch relevant ist das etwa im Verhältnis zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten, wo das frühere Abkommen ausgelaufen ist und seit 2022 kein Doppelbesteuerungsabkommen mehr besteht. Ohne Abkommen fehlen auch die Tie-Breaker-Regeln, was Ansässigkeitskonflikte deutlich schwerer lösbar macht.

Missbrauchsregeln und Grenzen

Abkommensvorteile setzen voraus, dass der Empfänger wirtschaftlich Berechtigter ist und die Struktur nicht überwiegend zur Erlangung dieser Vorteile errichtet wurde. Viele Abkommen enthalten inzwischen eine entsprechende Missbrauchsklausel, die im Rahmen des multilateralen Instruments ergänzt wurde. Zwischengeschaltete Gesellschaften ohne Substanz verlieren den Schutz und damit die Quellensteuerermäßigung.

Häufige Fehler

Der häufigste Fehler ist die Annahme, ein Abkommen führe automatisch zur Steuerfreiheit, statt lediglich die Doppelbesteuerung zu vermeiden. Der zweite ist eine fehlende Ansässigkeitsbescheinigung, ohne die weder Quellensteuerermäßigungen noch der Nachweis der Ansässigkeit funktionieren. Der dritte ist die Fehleinschätzung der 183-Tage-Regel, die im Abkommen nur für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gilt und keine allgemeine Regel für die Ansässigkeit ist.

Nächste Schritte

Zuerst sollte geklärt werden, in welchem Staat nach nationalem Recht Steuerpflicht besteht und wo die abkommensrechtliche Ansässigkeit liegt. Danach wird Einkunftsart für Einkunftsart geprüft, wer besteuern darf und welche Methode zur Vermeidung greift. Die Anwendung auf den konkreten Fall gehört zu zugelassenen Beratern in beiden beteiligten Staaten.

Häufige Fragen

Was ist ein Doppelbesteuerungsabkommen?
Ein Doppelbesteuerungsabkommen ist ein Vertrag zwischen zwei Staaten, der regelt, welcher Staat welche Einkünfte besteuern darf. Es verhindert, dass dieselben Einkünfte zweimal voll besteuert werden, macht sie aber nicht steuerfrei.
Wie wird bei doppelter Ansässigkeit entschieden?
Über die Tie-Breaker-Regeln in fester Reihenfolge: zuerst die ständige Wohnstätte, dann der Mittelpunkt der Lebensinteressen, dann der gewöhnliche Aufenthalt und zuletzt die Staatsangehörigkeit. Bleibt es offen, entscheidet ein Verständigungsverfahren der Finanzverwaltungen.
Was bedeutet Progressionsvorbehalt?
Progressionsvorbehalt bedeutet, dass freigestellte ausländische Einkünfte zwar nicht besteuert werden, aber den Steuersatz auf die übrigen Einkünfte erhöhen können. Die Einkunft selbst bleibt steuerfrei, das Gesamtergebnis fällt trotzdem höher aus.
Gibt es ein DBA zwischen Deutschland und Dubai?
Nein. Das frühere Abkommen zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten ist ausgelaufen und findet seit 2022 keine Anwendung mehr. Damit gelten nur nationale Regeln zur Vermeidung der Doppelbesteuerung.
Gilt die 183-Tage-Regel für die Steuerpflicht?
Nur eingeschränkt. Im Abkommen betrifft die 183-Tage-Regel typischerweise Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Die persönliche Steuerpflicht richtet sich nach nationalem Recht, also nach Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt.
Wofür brauche ich eine Ansässigkeitsbescheinigung?
Sie belegt gegenüber dem anderen Staat, dass Sie dort steuerlich ansässig sind, und ist Voraussetzung für ermäßigte Quellensteuern und Erstattungsverfahren. Ohne sie wird regelmäßig der volle nationale Satz einbehalten.
Was ist eine Betriebsstätte im Sinne eines DBA?
Eine feste Geschäftseinrichtung, durch die die Tätigkeit eines Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird, unter Umständen auch ein abhängiger Vertreter mit Abschlussvollmacht. Entsteht eine Betriebsstätte, darf der andere Staat die ihr zuzurechnenden Gewinne besteuern.
Schützt ein DBA vor der Wegzugsbesteuerung?
Nein. Die Wegzugsbesteuerung knüpft an nationales Recht an und wird durch ein Abkommen in der Regel nicht verhindert. Das Abkommen kann aber die spätere Besteuerung eines tatsächlichen Verkaufs beeinflussen.
Tom Blankenhorn
Zero Tax Residency

Tom Blankenhorn

Verantwortet dieses Thema im Apatridus Expertennetzwerk. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Einordnung und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Apatridus entwickelt Strategien und vermittelt die Umsetzung, die Beratung erbringen zugelassene Partner.