- US LLC: schneller Start, geringe Kosten, steuerlich transparent, ohne eigenen Wohnsitzvorteil.
- Dubai Company: sinnvoll, wenn Sie in die VAE ziehen und dort ansässig werden.
- Die VAE erheben seit 2023 eine Corporate Tax, Freezone-Vorteile sind an Bedingungen geknüpft.
- Die US LLC schirmt nichts ab, Gewinne werden dem Gesellschafter zugerechnet.
- Dubai bringt Visum, Emirates ID und laufende Compliance, aber auch höhere Fixkosten.
- Ohne Wegzug aus dem Hochsteuerland löst keine der beiden Strukturen ein Steuerproblem.
- Die Beurteilung im Einzelfall gehört zu zugelassenen Beratern in den betroffenen Ländern.
Kurzurteil: wer nimmt was
Wer ortsunabhängig arbeitet, digitale Leistungen verkauft und noch keinen neuen Wohnsitz aufgebaut hat, startet in der Regel mit der US LLC. Wer bereits nach Dubai zieht oder gezogen ist, dort leben will und ein Visum braucht, nimmt die Dubai Company. Die Kombination aus beidem kommt vor, ist aber nur sinnvoll, wenn eine klare Funktionsteilung besteht.
Steuerlast im Vergleich
Eine US LLC mit einem Gesellschafter ist steuerlich transparent: die Gewinne werden der Person zugerechnet und dort besteuert, wo diese ansässig ist. Die VAE erheben seit 2023 eine Corporate Tax auf Unternehmensgewinne, mit einem Regelsatz oberhalb einer Freigrenze und besonderen Regeln für qualifizierende Freezone-Einkünfte. In beiden Fällen entscheidet Ihr persönlicher Wohnsitz über die tatsächliche Belastung, nicht der Sitz der Gesellschaft.
Kosten und laufender Aufwand
Die US LLC ist in Gründung und Unterhalt die günstigere Struktur, mit überschaubaren jährlichen Gebühren, Buchhaltung und Meldepflichten wie dem Annual Report. Die Dubai Company verursacht Lizenzgebühren, Visakosten, Bürolösung, Buchhaltung und Corporate Tax Registrierung und liegt deutlich darüber. Der Aufwand in Dubai ist höher, dafür entsteht dort eine Struktur mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht.
Substanzanforderungen
Für die US LLC selbst verlangt niemand Substanz vor Ort, das Problem entsteht im Wohnsitzland des Gesellschafters, wenn die Gesellschaft faktisch von dort geleitet wird. In den VAE ist Substanz dagegen Teil des Modells: Lizenz, Räumlichkeiten je nach Freezone, Visum und tatsächliche Anwesenheit spielen eine Rolle, besonders wenn qualifizierende Freezone-Behandlung beansprucht wird. Wer Substanz nur auf dem Papier aufbaut, verliert genau dort die Argumentation.
Banking und Zahlungsanbieter
US LLCs werden von internationalen Zahlungsanbietern und Fintechs gut akzeptiert, klassische US-Bankkonten sind für Nichtansässige jedoch nicht immer einfach zu bekommen. UAE-Gesellschaften erhalten lokale Bankkonten, allerdings mit spürbarem Onboarding-Aufwand, Mindestguthaben und Nachweisen zum Geschäftsmodell. Für digitale Geschäftsmodelle mit internationaler Kundschaft ist die US LLC operativ meist reibungsärmer.
Reputation und Aufenthaltspflichten
Eine US LLC ist bei Kunden weltweit unauffällig, gilt aber in manchen Ausschreibungen und bei Banken als kleine Struktur ohne Substanz. Die VAE bieten Visum und Emirates ID, verlangen dafür jedoch tatsächliche Anwesenheit und regelmäßige Einreisen, damit der Aufenthaltstitel gültig bleibt. Wer eine steuerliche Ansässigkeit in den VAE anstreben will, muss Aufenthaltsdauer und Nachweise ernst nehmen.
Skalierbarkeit und typische Konstellationen
Bei niedrigen bis mittleren Gewinnen und einem noch offenen Wohnsitz trägt die US LLC problemlos. Steigen Gewinne deutlich und ist ein Umzug ohnehin geplant, gewinnt Dubai an Gewicht, weil dort Wohnsitz und Gesellschaft an einem Ort zusammenfallen. In größeren Setups sieht man beides nebeneinander, etwa eine US LLC für den US-Markt und Zahlungsabwicklung und eine UAE-Gesellschaft als operative Basis am Wohnort.
Entscheidungshilfe: und wann keine von beiden passt
Bleiben Sie in Deutschland, Österreich oder der Schweiz unbeschränkt steuerpflichtig, löst weder die US LLC noch die Dubai Company Ihr Steuerproblem, sondern schafft zusätzliche Melde- und Zurechnungsrisiken. Auch bei überwiegend lokalen Kunden, physischen Produkten mit Lager oder regulierten Tätigkeiten sind andere Strukturen passender. Die richtige Reihenfolge ist immer: Wohnsitz klären, dann Struktur wählen, und die konkrete Beurteilung durch zugelassene Berater vornehmen lassen.
Teure Fehlentscheidungen
Der häufigste Fehler ist die Gründung im Ausland ohne geklärten Wegzug, weil dann Betriebsstätte, Hinzurechnung und Wegzugsbesteuerung im Raum stehen. Zweitens wird Dubai oft gegründet, ohne dort tatsächlich zu leben, wodurch die Struktur teuer bleibt und die erhoffte Wirkung ausbleibt. Drittens unterschätzen viele die laufenden Pflichten beider Strukturen und erfahren erst nach einem Jahr, was tatsächlich fällig war.