Kurz erklärt
  • Die LLP ist steuerlich transparent: nicht die Gesellschaft, sondern die Partner werden besteuert.
  • Steuerlich transparent bedeutet nicht steuerfrei, sondern Besteuerung auf Ebene der Partner.
  • Nicht in Großbritannien ansässige Partner werden dort auf ihren Anteil an britischen Einkünften erfasst.
  • Es braucht mindestens zwei Mitglieder, davon mindestens zwei designated members mit Zusatzpflichten.
  • Jahresabschluss, Confirmation Statement und PSC-Register sind bei Companies House offenzulegen.
  • Deutschland beurteilt die LLP nach dem Rechtstypenvergleich, was die Zurechnung im Einzelfall verändern kann.
  • Die steuerliche Einordnung ist länderabhängig und gehört vor Gründung in eine Beratung durch zugelassene Partner.

Wie eine UK LLP besteuert wird

Die UK LLP unterliegt selbst keiner Körperschaftsteuer. Ihr Gewinn wird den Mitgliedern nach dem vereinbarten Schlüssel zugerechnet und bei diesen als Einkommen besteuert, unabhängig davon, ob er entnommen wird. In Großbritannien ansässige Mitglieder versteuern ihren Anteil dort, nicht ansässige Mitglieder werden in Großbritannien mit dem Anteil an einem dort ausgeübten Gewerbe erfasst.

Was das Transparenzprinzip praktisch heißt

Transparenz verschiebt die Besteuerung, sie beseitigt sie nicht. Für jedes Mitglied ist die Frage entscheidend, in welchem Land es ansässig ist und wie dieses Land die LLP einordnet. Weicht die Einordnung zwischen den beteiligten Ländern ab, entstehen Qualifikationskonflikte, die zu doppelter oder unerwarteter Besteuerung führen können.

Für wen die UK LLP relevant ist

Sinnvoll ist die LLP typischerweise bei mehreren Partnern, die eine gemeinsame Plattform mit klarer Gewinnverteilung und flexibler Governance brauchen, etwa in Beratung, Agentur oder Professional Services. Der britische Rechtsrahmen ist etabliert, die Gesellschaft international gut anerkannt und im Zahlungsverkehr wenig auffällig. Für Einzelunternehmer ist sie meist die falsche Antwort, schon weil mindestens zwei Mitglieder erforderlich sind.

Gründung, Struktur und Pflichten bei Companies House

Die LLP wird bei Companies House registriert und braucht eine britische Geschäftsadresse sowie mindestens zwei Mitglieder, von denen mindestens zwei als designated members zusätzliche Verwaltungspflichten übernehmen. Jährlich sind ein Jahresabschluss und ein Confirmation Statement einzureichen, dazu kommt ein Register der Personen mit wesentlicher Kontrolle. Diese Angaben sind öffentlich einsehbar, was für manche Geschäftsmodelle ein Nachteil ist.

Wann es problematisch wird

Kritisch wird es, wenn die LLP faktisch aus dem Wohnsitzland eines Partners gesteuert wird und dort eine Betriebsstätte begründet. Ebenso relevant sind britische Regeln, die Mitglieder mit weitgehend fixer Vergütung und geringem Risiko wie Angestellte behandeln, mit entsprechenden Lohnsteuer- und Sozialabgabenfolgen. Wer die LLP als reine Fassade ohne echte Partnerstruktur nutzt, verliert genau die Vorteile, wegen derer er sie gewählt hat.

Häufige Fehler

Der klassische Fehler ist die Gleichsetzung von Transparenz mit Steuerfreiheit, oft verbunden mit dem Einsatz von Strohpartnern in Niedrigsteuerländern. Ein zweiter Fehler ist ein fehlender oder generischer LLP Agreement, der Gewinnverteilung, Ausscheiden und Entscheidungswege ungeregelt lässt. Unterschätzt wird zudem der laufende Aufwand: Buchführung, Offenlegung und Steuererklärungen entfallen nicht, nur weil die Gesellschaft selbst keine Steuer zahlt.

Abgrenzung zu US LLC, Ltd und EU-Strukturen

Die US LLC ist ebenfalls transparent, aber einfacher zu betreiben und für Solounternehmer geeignet, dafür ohne europäischen Bezug. Eine britische Limited ist intransparent und zahlt Körperschaftsteuer, schirmt Gewinne aber ab und erlaubt Thesaurierung. EU-Strukturen wie eine Zypern Limited kommen in Betracht, wenn Ansässigkeit, Substanz und Abkommensschutz innerhalb der EU gebraucht werden.

Nächste Schritte

Vor der Gründung sollten Wohnsitz aller Partner, Ort der Leistungserbringung und die geplante Gewinnverteilung feststehen, denn daraus ergibt sich die steuerliche Landkarte. Erst danach lässt sich beurteilen, ob eine LLP trägt oder eine Kapitalgesellschaft die bessere Basis ist. Die verbindliche Beurteilung erfolgt im Einzelfall durch zugelassene Berater in den beteiligten Ländern.

Häufige Fragen

Zahlt eine UK LLP Steuern?
Die LLP selbst zahlt keine Körperschaftsteuer. Der Gewinn wird den Mitgliedern zugerechnet und bei ihnen besteuert, in Großbritannien für dort ansässige Mitglieder und für nicht ansässige Mitglieder mit dem Anteil an britischen Einkünften.
Ist eine UK LLP steuerfrei für Ausländer?
Nein. Für nicht in Großbritannien ansässige Mitglieder entfällt die britische Besteuerung nur, soweit keine britischen Einkünfte vorliegen. Der Gewinnanteil bleibt im Wohnsitzland des Mitglieds steuerpflichtig.
Wie viele Mitglieder braucht eine UK LLP?
Mindestens zwei. Zusätzlich müssen mindestens zwei Mitglieder als designated members benannt werden, die für Einreichungen und Formalien gegenüber Companies House verantwortlich sind.
Sind die Daten einer UK LLP öffentlich?
Ja. Mitglieder, Geschäftsadresse, Jahresabschluss und das Register der Personen mit wesentlicher Kontrolle sind über Companies House öffentlich einsehbar.
Wie behandelt Deutschland eine UK LLP?
Deutschland ordnet ausländische Gesellschaften nach dem Rechtstypenvergleich ein. Eine LLP wird dabei häufig als Personengesellschaft und damit transparent behandelt, die konkrete Einordnung hängt jedoch von der Ausgestaltung im Einzelfall ab.
Braucht eine UK LLP eine Umsatzsteuernummer?
Nur bei steuerbaren Umsätzen in Großbritannien oberhalb der geltenden Registrierungsschwelle oder bei freiwilliger Registrierung. Bei rein ausländischen Leistungen kann die Registrierung entfallen, das ist aber im Einzelfall zu prüfen.
UK LLP oder US LLC, was ist besser?
Die US LLC funktioniert auch mit einem einzigen Gesellschafter und ist administrativ schlanker. Die UK LLP passt besser, wenn mehrere Partner eine europäische Plattform mit flexibler Gewinnverteilung brauchen.
Muss eine UK LLP einen Jahresabschluss prüfen lassen?
Kleine LLPs können unter bestimmten Größenkriterien von der Prüfungspflicht befreit sein, die Offenlegung eines Jahresabschlusses bleibt jedoch bestehen. Ob eine Prüfung nötig ist, hängt von Umsatz, Bilanzsumme und Mitarbeiterzahl ab.
Bastian Köhler
US LLC, HK Ltd & Growth

Bastian Köhler

Verantwortet dieses Thema im Apatridus Expertennetzwerk. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Einordnung und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Apatridus entwickelt Strategien und vermittelt die Umsetzung, die Beratung erbringen zugelassene Partner.