- Buchführungs- und Meldepflichten bestehen unabhängig davon, ob eine Steuerlast entsteht.
- Eine ausländisch gehaltene US Single-Member LLC muss jährlich Form 5472 mit einer Pro-forma-Erklärung einreichen.
- Für ein nicht eingereichtes Form 5472 sieht die US-Finanzverwaltung eine Strafe von 25.000 USD vor.
- US-Gesellschaften mit Auslandskonten über 10.000 USD in Summe unterliegen der FBAR-Meldepflicht.
- In den VAE gilt seit 2023 eine Corporate Tax mit Registrierungspflicht und Abgabefrist nach dem Geschäftsjahr.
- Hong Kong verlangt geprüfte Jahresabschlüsse, EU-Gesellschaften eine Offenlegung des Jahresabschlusses.
- Welche Pflichten konkret gelten, hängt von Rechtsform und Sitzstaat ab und gehört in die Betreuung durch zugelassene Fachleute.
Welche Pflichten überall gelten
Jede Gesellschaft muss ihre Geschäftsvorfälle nachvollziehbar erfassen, Belege aufbewahren und in der Regel jährlich etwas einreichen, sei es eine Steuererklärung, ein Jahresabschluss oder eine Informationsmeldung. Das gilt auch dann, wenn die Gesellschaft im Sitzstaat keine Steuer zahlt, denn die Erklärungspflicht ist von der Steuerpflicht unabhängig. Wer keine Bücher führt, kann eine Offshore-Position im Zweifel nicht belegen und verliert sie damit.
US LLC: Form 5472, State Filings und FBAR
Eine von einer nicht US-ansässigen Person gehaltene Single-Member LLC gilt für Zwecke der Meldepflicht als eigenständige Einheit und muss jährlich Form 5472 zusammen mit einer Pro-forma-Erklärung einreichen, in der Transaktionen mit dem Gesellschafter offengelegt werden. Für Versäumnisse sieht die US-Finanzverwaltung eine Strafe von 25.000 USD vor. Hinzu kommen der jährliche Report oder die Franchise Tax des jeweiligen Bundesstaats sowie die FBAR-Meldung, wenn ausländische Konten der LLC in Summe 10.000 USD übersteigen.
VAE: Corporate Tax und laufende Pflichten
Die Vereinigten Arabischen Emirate haben mit Geschäftsjahren ab Juni 2023 eine Corporate Tax eingeführt, verbunden mit einer Registrierungspflicht bei der Steuerbehörde und einer jährlichen Erklärung nach Ende des Geschäftsjahres. Für Freezone-Gesellschaften gelten besondere Regeln, die an qualifizierende Tätigkeiten und Substanz anknüpfen. Buchführung ist damit auch dort verpflichtend, wo sie in der Vergangenheit als verzichtbar galt.
Hong Kong, Singapur und EU-Gesellschaften
Hong Kong verlangt von jeder Gesellschaft einen von einem lokal zugelassenen Wirtschaftsprüfer testierten Jahresabschluss, der mit der Profits Tax Return eingereicht wird. Singapur kennt jährliche Einreichungen beim Register und bei der Steuerbehörde mit größenabhängigen Erleichterungen. EU-Gesellschaften müssen Jahresabschlüsse aufstellen und je nach Land offenlegen, wobei Fristen und Sanktionen deutlich strenger gehandhabt werden als vielfach angenommen.
Was operativ tatsächlich gebraucht wird
Erforderlich sind vollständige Ausgangs- und Eingangsrechnungen, Kontoauszüge aller Konten und Zahlungsdienstleister, Verträge mit Kunden und Dienstleistern sowie eine saubere Trennung zwischen privaten und geschäftlichen Ausgaben. Nützlich ist eine Buchhaltungssoftware mit Anbindung an Konten und Zahlungsanbieter, weil manuelle Nacherfassung die häufigste Fehlerquelle ist. Fremdwährungen sollten konsistent nach einem nachvollziehbaren Kursverfahren umgerechnet werden.
Wann es teuer wird
Teuer wird es weniger durch Steuern als durch Fristversäumnisse: Verspätungszuschläge, Strafzahlungen, Zwangsgelder und im Extremfall die Löschung der Gesellschaft aus dem Register. Hinzu kommen Folgeprobleme wie gesperrte Konten, weil Banken aktuelle Jahresabschlüsse und Registerauszüge anfordern. Die Nacharbeit mehrerer Jahre kostet in der Praxis ein Vielfaches der laufenden Betreuung.
Häufige Fehler
Der häufigste Fehler ist die Annahme, ohne Steuerlast entfielen die Erklärungspflichten. Der zweite ist das Sammeln von Belegen erst zum Jahresende, was Wechselkurse, Zuordnungen und fehlende Rechnungen zum Problem macht. Der dritte ist die Vermischung privater und geschäftlicher Zahlungen, die im Ergebnis die Trennung zwischen Gesellschaft und Person infrage stellt.
Abgrenzung: Buchhaltung, Steuererklärung und Audit
Buchhaltung ist die laufende Erfassung, die Steuererklärung die jährliche Meldung an die Finanzverwaltung und der Audit die unabhängige Prüfung des Abschlusses. Nicht jedes Land verlangt alle drei Ebenen, Hong Kong etwa verlangt den Audit ausnahmslos, während viele EU-Staaten größenabhängige Befreiungen kennen. Die Kostenplanung sollte alle drei Ebenen berücksichtigen und nicht nur die Gründungskosten.
Nächste Schritte
Sinnvoll ist eine Übersicht aller Gesellschaften mit Geschäftsjahr, Fristen, zuständigen Behörden und benötigten Unterlagen, ergänzt um feste Zuständigkeiten. Wer diese Übersicht einmal sauber aufsetzt, reduziert den laufenden Aufwand erheblich. Die Umsetzung gehört zu zugelassenen Buchhaltern und Steuerberatern in den jeweiligen Sitzstaaten.