§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Apatridus LLC, 30 N Gould St Ste R, Sheridan, WY 82801, Vereinigte Staaten von Amerika (nachfolgend "Apatridus") und ihren Kunden über Analyse-, Strategie-, Vermittlungs-, Marketing- und Managementleistungen.

(2) Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer, Selbstständige und Unternehmen im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit. Verträge mit Verbrauchern kommen nicht zustande.

(3) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Apatridus stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

§ 2 Leistungsgegenstand

(1) Apatridus analysiert die Ausgangssituation des Kunden, entwickelt darauf aufbauend eine Strategie und vermittelt deren Umsetzung an spezialisierte, unabhängige Partner. Ergänzend erbringt Apatridus Marketing- und Managementleistungen, insbesondere in den Bereichen Performance Marketing, Funnel-Aufbau, CRM und operative Unterstützung.

(2) Apatridus erbringt keine Rechtsberatung, keine Steuerberatung, keine Buchführung im Sinne vorbehaltener Tätigkeiten, keine Anlageberatung und keine sonstigen erlaubnispflichtigen Leistungen. Solche Leistungen erbringen ausschließlich zugelassene Partner in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und in eigener Verantwortung.

(3) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung, dem Angebot oder der Auftragsbestätigung. Diese haben Vorrang vor diesen Bedingungen.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Darstellungen auf der Website, in Präsentationen und in Gesprächen sind unverbindlich und stellen kein Angebot dar.

(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn Apatridus ein Angebot in Textform abgibt und der Kunde dieses in Textform annimmt, oder wenn Apatridus mit der Leistungserbringung beginnt und der Kunde dem nicht unverzüglich widerspricht.

§ 4 Mitwirkung des Kunden

(1) Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig, vollständig und richtig zur Verfügung.

(2) Apatridus darf auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben des Kunden vertrauen und ist nicht verpflichtet, diese zu überprüfen. Beruhen Empfehlungen auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben, haftet Apatridus für daraus entstehende Nachteile nicht.

(3) Verzögerungen, die auf fehlender oder verspäteter Mitwirkung beruhen, gehen nicht zu Lasten von Apatridus. Dadurch entstehende Mehraufwände können gesondert berechnet werden.

§ 5 Vergütung und Zahlung

(1) Die Vergütung ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung. Alle Beträge verstehen sich netto zuzüglich etwaig anfallender Steuern und Abgaben.

(2) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von sieben Tagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(3) Einmalige Leistungen, insbesondere Setups und Gründungen, sind vor Leistungsbeginn vollständig zu zahlen. Wiederkehrende Leistungen werden im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum berechnet.

(4) Gebühren, Auslagen und Honorare Dritter, insbesondere Behörden-, Register-, Anwalts- und Steuerberatergebühren, sind nicht in der Vergütung enthalten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

(5) Bei Zahlungsverzug ist Apatridus berechtigt, Leistungen bis zum vollständigen Zahlungseingang auszusetzen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

(6) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

§ 6 Leistungszeiten

(1) Zeitangaben sind unverbindliche Schätzungen, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden.

(2) Bearbeitungszeiten von Behörden, Registern, Banken und Zahlungsdienstleistern liegen außerhalb des Einflussbereichs von Apatridus. Verzögerungen aus diesem Bereich begründen keine Ansprüche gegen Apatridus.

§ 7 Vermittlung an Partner

(1) Vermittelt Apatridus die Umsetzung an einen Partner, kommt der Vertrag über diese Leistung ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Partner zustande. Apatridus wird nicht Vertragspartei.

(2) Apatridus wählt Partner mit Sorgfalt aus, schuldet aber nicht deren Leistung, deren Erfolg oder deren Richtigkeit. Für Handlungen, Unterlassungen, Aussagen und Ergebnisse der Partner haftet Apatridus nicht.

(3) Apatridus kann für Vermittlungen eine Vergütung vom Partner erhalten. Der Kunde erklärt sich hiermit einverstanden.

§ 8 Kein Erfolgsversprechen

(1) Apatridus schuldet eine sorgfältige Leistungserbringung, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen, steuerlichen oder rechtlichen Erfolg.

(2) Insbesondere wird nicht zugesichert, dass eine bestimmte Steuerlast erreicht, eine Genehmigung erteilt, ein Konto eröffnet, eine bestimmte Reichweite oder Platzierung erzielt oder ein bestimmter Umsatz erreicht wird.

(3) Dargestellte Beispiele und Erfahrungsberichte sind Einzelfälle und keine Zusage vergleichbarer Ergebnisse.

§ 9 Laufzeit und Kündigung

(1) Einmalige Leistungen enden mit ihrer Erbringung.

(2) Dauerleistungen, insbesondere laufende Marketing-, Management- und Betreuungsleistungen, laufen auf unbestimmte Zeit und können von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende eines Kalendermonats in Textform gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Apatridus insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung in Zahlungsverzug bleibt oder wenn die Zusammenarbeit erkennbar auf rechtswidrige Zwecke gerichtet ist.

(4) Bereits erbrachte Leistungen sind auch im Fall einer Kündigung zu vergüten.

§ 10 Haftung

(1) Apatridus haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Apatridus nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung ist der Höhe nach auf die Summe der vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis gezahlten Vergütungen begrenzt.

(4) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Folgeschäden, Datenverlust, Ansprüche Dritter und mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(5) Für Leistungen vermittelter Partner haftet Apatridus nicht, siehe § 7.

(6) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen von Apatridus.

§ 11 Vertraulichkeit

(1) Beide Seiten behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten, nicht offenkundigen Informationen der anderen Seite vertraulich und nutzen sie nur für Zwecke des Vertrags.

(2) Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.

§ 12 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung.

§ 13 Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen

(1) An Konzepten, Strukturen, Texten, Grafiken und sonstigen Arbeitsergebnissen erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die vertraglich vorgesehenen Zwecke.

(2) Bis zur vollständigen Zahlung bleiben alle Rechte bei Apatridus.

(3) Allgemeines Know-how, Methoden, Vorlagen und wiederverwendbare Bausteine verbleiben bei Apatridus und dürfen weiter genutzt werden.

§ 14 Referenzen

Apatridus darf den Kunden nach vorheriger Abstimmung in Textform als Referenz nennen. Der Kunde kann dem jederzeit für die Zukunft widersprechen.

§ 15 Höhere Gewalt

Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs einer Partei, insbesondere Naturereignisse, Krieg, behördliche Maßnahmen, Ausfälle von Kommunikationsnetzen und Störungen bei Dienstleistern, befreien für ihre Dauer von der Leistungspflicht. Dauert das Ereignis länger als 60 Tage an, kann jede Seite den betroffenen Vertrag in Textform beenden.

§ 16 Änderungen dieser Bedingungen

Apatridus kann diese Bedingungen für laufende Dauerschuldverhältnisse mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen in Textform ändern. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. Auf das Widerspruchsrecht wird in der Ankündigung hingewiesen.

§ 17 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht des US-Bundesstaates Wyoming unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Verweisungen und des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, Sheridan County, Wyoming, Vereinigte Staaten von Amerika.

(3) Apatridus ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 18 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Abbedingung dieses Formerfordernisses.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

(3) Stand dieser Bedingungen: August 2026.