- EU-Gesellschaft mit voller Anerkennung im Binnenmarkt.
- Non-Dom-Status befreit Dividenden und Zinsen von der Sonderabgabe.
- Die 60-Tage-Regel ermöglicht Ansässigkeit bei kurzer Anwesenheit.
- Gesundheitsbeiträge fallen weiterhin an und werden eingeplant.
- Substanz vor Ort entscheidet über die Belastbarkeit der Struktur.
- Gründung und Betreuung über zugelassene Partner auf Zypern.
Warum Zypern
Zypern ist EU-Mitglied, arbeitet auf Basis des englischen Rechtssystems und hat ein breites Netz an Doppelbesteuerungsabkommen. Der Körperschaftsteuersatz gehört seit Jahren zu den niedrigsten in der EU, die genaue Höhe wird im Rahmen laufender Reformen angepasst und im Gespräch aktuell eingeordnet. Für Unternehmer, die im Binnenmarkt bleiben wollen, ist es einer der wenigen realistischen Standorte.
Was enthalten ist
Enthalten sind die Strukturplanung, die Gründung der Limited über den Partner vor Ort, die Registrierungen bei Steuer- und Sozialbehörden sowie die Begleitung bei der Kontoeröffnung. Dazu kommt der Antrag auf Ansässigkeit und Non-Dom-Status inklusive der nötigen Nachweise. Die laufende Buchhaltung, der Jahresabschluss und die Prüfung werden über den Partner organisiert.
Non-Dom-Status verständlich erklärt
Wer auf Zypern steuerlich ansässig ist, aber dort nicht domiziliert, kann für einen langen Zeitraum von der Sonderabgabe auf Dividenden und Zinsen befreit sein. Ausschüttungen aus der eigenen Gesellschaft werden dadurch persönlich sehr niedrig belastet. Beiträge zum staatlichen Gesundheitssystem fallen dennoch an und gehören in jede Rechnung.
Die 60-Tage-Regel
Ansässigkeit ist auf Zypern bereits bei 60 Tagen Aufenthalt möglich, wenn zusätzliche Bedingungen erfüllt sind: keine Ansässigkeit in einem anderen Staat, nicht mehr als 183 Tage in einem anderen Land, eine dauerhaft verfügbare Wohnung auf Zypern sowie eine Tätigkeit, Anstellung oder Organstellung im Land. Fällt eine Bedingung weg, entfällt die Ansässigkeit für das Jahr.
Substanz und laufender Betrieb
Die Gesellschaft braucht mehr als eine Adresse. Geschäftsführung, Entscheidungen und Verträge sollten tatsächlich auf Zypern verortet sein, sonst kann ein anderer Staat die Ansässigkeit der Gesellschaft beanspruchen. Buchführungs- und Prüfungspflichten sind verbindlich und gehören von Beginn an eingeplant.
Für wen es nicht passt
Nicht geeignet, wenn du gar nicht regelmäßig vor Ort sein willst oder wenn dein Team und deine Wertschöpfung eindeutig anderswo sitzen. Wer nur eine EU-Rechnung braucht, aber keine Substanz aufbauen will, riskiert die Aberkennung der Struktur. Auch bei sehr kleinen Gewinnen stehen die laufenden Kosten aus Verwaltung und Prüfung nicht im Verhältnis.
Ablauf
Nach der Analyse folgen Namensreservierung, Gründung und Registrierungen, danach die Kontoeröffnung. Parallel wird der Wohnsitz aufgebaut, weil Mietvertrag und Aufenthaltstage für die Ansässigkeit gebraucht werden. Zum Schluss werden Buchhaltung und Fristenkalender eingerichtet.