- Haftungsbeschränkung mit steuerlicher Transparenz in einer Struktur.
- Besteuerung erfolgt bei den Partnern, nicht in der LLP.
- Mindestens zwei Mitglieder sind zwingend erforderlich.
- Jahresabschluss und Confirmation Statement sind öffentlich.
- Britische Einkünfte bleiben im Vereinigten Königreich steuerpflichtig.
- Registrierung und Betreuung über zugelassene UK-Partner.
Wie eine LLP funktioniert
Die LLP ist eine eigene Rechtsperson und haftet selbst, ihre Gewinne werden aber steuerlich den Mitgliedern zugerechnet. Auf Ebene der LLP fällt daher grundsätzlich keine britische Körperschaftsteuer an. Jedes Mitglied versteuert seinen Anteil dort, wo es ansässig ist, nach den dort geltenden Regeln.
Was enthalten ist
Enthalten sind die Strukturberatung, die Registrierung bei Companies House, das LLP Agreement zwischen den Mitgliedern und die Anmeldung bei HMRC. Dazu kommt die Begleitung bei Bank und Zahlungsanbietern sowie die Einrichtung der laufenden Buchhaltung. Die jährlichen Einreichungen können wir dauerhaft übernehmen.
Für welche Konstellationen sie taugt
Sie passt zu zwei oder mehr Partnern, die gemeinsam abrechnen und deren Gewinnanteile klar zugeordnet werden sollen. Beratungs- und Agenturmodelle mit internationalen Partnern sind typisch. Wichtig ist, dass die Aufteilung der Gewinnanteile die tatsächliche Leistung abbildet.
Meldepflichten und Transparenz
Eine LLP reicht jährlich Abschlüsse und ein Confirmation Statement bei Companies House ein, und die Angaben sind öffentlich einsehbar. Zusätzlich sind die Personen mit maßgeblicher Kontrolle zu registrieren und eine Partnerschaftserklärung bei HMRC einzureichen. Wer Diskretion sucht, ist hier falsch.
Wo die Grenzen liegen
Wird die Geschäftstätigkeit tatsächlich im Vereinigten Königreich ausgeübt oder entstehen britische Einkünfte, greift die britische Besteuerung. Sonderregeln zu Mitgliedern mit gehaltsähnlichem Bezug und zu gemischten Beteiligungsstrukturen können die Zuordnung ändern. Transparenz bedeutet außerdem nicht, dass irgendwo keine Steuer anfällt, sondern nur, dass sie auf Partnerebene entsteht.
Für wen es nicht passt
Nicht geeignet für Einzelunternehmer, weil mindestens zwei Mitglieder nötig sind, und nicht für Konstruktionen mit vorgeschobenem zweiten Partner. Ebenfalls ungeeignet, wenn Mitglieder in Hochsteuerländern ansässig bleiben und einen Vorteil erwarten, den die Transparenz nicht liefert. Wer öffentliche Register vermeiden will, sollte eine andere Rechtsform wählen.
Ablauf
Nach der Analyse folgen die Abstimmung der Gewinnverteilung, das LLP Agreement und die Registrierung bei Companies House. Danach kommen HMRC-Anmeldung, Konto und Buchhaltung. Realistisch ist ein Zeitraum von einigen Wochen bis zur voll arbeitsfähigen Struktur.