- Der automatische Informationsaustausch nach dem Common Reporting Standard erfasst Finanzkonten in über hundert Staaten.
- Banken erheben die steuerliche Ansässigkeit per Selbstauskunft und melden an die dortige Finanzverwaltung.
- Die USA nehmen nicht am CRS teil, tauschen aber über FATCA eigene Daten aus.
- Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften sind dem Finanzamt im Herkunftsland ab bestimmten Schwellen zu melden.
- Register über wirtschaftlich Berechtigte bestehen in vielen Ländern, in der EU mit eingeschränktem Zugang.
- Substanzanforderungen verlangen, dass Entscheidungen dort getroffen werden, wo die Gesellschaft sitzt.
- Welche Pflichten im Einzelfall gelten, prüfen zugelassene Berater im Herkunfts- und im Zielland.
Was Compliance beim Auswandern konkret bedeutet
Compliance heißt in diesem Zusammenhang, dass alle beteiligten Behörden ein widerspruchsfreies Bild erhalten: Wohnsitz, Kontoinhaberschaft, Gesellschaftsbeteiligungen und Ort der Geschäftsleitung müssen zusammenpassen. Die Daten dafür stammen nicht mehr nur aus Steuererklärungen, sondern aus automatisch ausgetauschten Kontoinformationen, Registern und Meldungen von Banken und Beratern. Nicht die Struktur selbst ist das Risiko, sondern der Widerspruch zwischen dem, was gemeldet wurde, und dem, was tatsächlich gelebt wird.
CRS und der automatische Informationsaustausch
Nach dem Common Reporting Standard melden Banken und Finanzinstitute jährlich Kontostände, Zinsen, Dividenden und Veräußerungserlöse an die lokale Behörde, die sie an den Staat der steuerlichen Ansässigkeit weiterleitet. Grundlage ist eine Selbstauskunft, in der die Ansässigkeit angegeben wird, weshalb eine falsche oder veraltete Angabe unmittelbar zu Widersprüchen führt. Die USA nehmen am CRS nicht teil, tauschen aber über FATCA Informationen über US-Personen aus.
Wirtschaftlich Berechtigte und Transparenzregister
Wer eine Gesellschaft kontrolliert, wird in vielen Ländern als wirtschaftlich Berechtigter erfasst, in der EU in nationalen Transparenzregistern. Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist der uneingeschränkte öffentliche Zugang zu diesen Registern in der EU entfallen, Behörden und Personen mit berechtigtem Interesse haben weiterhin Zugriff. Anonymität ist damit kein realistisches Planungsziel mehr, wohl aber ein angemessener Schutz vor allgemeiner Einsehbarkeit.
Meldepflichten gegenüber dem Herkunftsland
Wer an einer ausländischen Gesellschaft beteiligt ist, muss dies dem Finanzamt im Herkunftsland ab bestimmten Beteiligungs- oder Wertschwellen anzeigen, in Deutschland zusammen mit der Steuererklärung. Hinzu kommen Anzeigepflichten für bestimmte grenzüberschreitende Gestaltungen, die vor allem Berater und Intermediäre treffen. Diese Pflichten bestehen unabhängig davon, ob die Beteiligung zu einer Steuerzahlung führt.
Substanz und Betriebsstättenrisiko
Substanz bedeutet, dass die Gesellschaft dort tatsächlich geführt wird, wo sie registriert ist, mit Entscheidungsträgern, Räumen und dokumentierten Beschlüssen. Fehlt sie, kann die Gesellschaft im Wohnsitzland der Geschäftsführung steuerpflichtig werden oder dort eine Betriebsstätte begründen. Mehrere Jurisdiktionen verlangen zusätzlich eigene Substanznachweise für bestimmte Tätigkeiten, etwa Holding-, Finanzierungs- und IP-Funktionen.
Was Banken und Zahlungsdienstleister prüfen
Banken verlangen Nachweise über Wohnsitz, Herkunft der Mittel, Geschäftsmodell und die Eigentümerkette bis zur natürlichen Person. Ändert sich die Ansässigkeit, muss die Selbstauskunft aktualisiert werden, andernfalls drohen Rückfragen, Einschränkungen oder Kontoschließungen. Zahlungsdienstleister prüfen zusätzlich, ob Rechnungsadresse, Firmensitz und tatsächlicher Aufenthaltsort zueinander passen.
Häufige Fehler
Der häufigste Fehler ist eine nicht aktualisierte Selbstauskunft bei der Bank nach dem Umzug, wodurch Daten an das falsche Land gemeldet werden. Der zweite ist die unterlassene Anzeige einer Auslandsbeteiligung, die später als Versäumnis auffällt. Der dritte ist eine Struktur ohne Substanz, die zwar formal korrekt gemeldet, aber inhaltlich nicht haltbar ist.
Was eine belastbare Dokumentation enthält
Dazu gehören Ansässigkeitsbescheinigung, Mietvertrag oder Eigentumsnachweis, Nachweise über Aufenthaltszeiten, Gesellschaftsdokumente mit Eigentümerkette, Protokolle wesentlicher Beschlüsse und Verträge zwischen verbundenen Gesellschaften. Sinnvoll ist eine jährliche Aktualisierung, statt Unterlagen erst im Prüfungsfall zusammenzusuchen. Eine gut dokumentierte Struktur überlebt Prüfungen, eine gut gemeinte nicht.
Nächste Schritte
Empfehlenswert ist ein Abgleich aller gemeldeten Daten mit der tatsächlichen Situation: Bankunterlagen, Register, Steuererklärungen und Gesellschaftsdokumente. Wo Widersprüche bestehen, sollten sie zeitnah und dokumentiert bereinigt werden. Die Beurteilung und die Korrektur gehören zu zugelassenen Beratern im Herkunfts- und im Zielland.